Satzung - Seite 1 |
Geschrieben von Jürgen Meyer | ||||||
Friday, 30. November 2007 | ||||||
Seite 1 von 4 Satzung § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Gemeinschaft Hegbachsee e.V.”. Der Sitz des Vereins ist Nauheim, Kreis Groß-Gerau. Der Verein ist im Vereinsregister einzutragen. § 2 Zweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. § 3 Selbstlosigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5 Erwerb der Mitgliedschaft Jede natürliche und juristische Person, die die Ziele des Vereins unterstützen will, kann Mitglied des Vereins werden. Dies gilt insbesondere für alle Pächter von Grundstücken und Hauseigentümer im Wochenendgebiet „Hegbachsee” und deren Angehörige. Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe der Beitrittserklärung, mit der die gemeinnützigen Ziele des Vereins anerkannt werden, begründet. Der Vorstand kann durch Beschluß mit Zweidrittelmehrheit die Annahme einer Beitrittserklärung ablehnen. Im Falle einer Ablehnung einer Mitgliedschaft ist der Vorstand zur Mitteilung einer Begründung nicht verpflichtet. § 6 Mitgliedsrechte und -pflichten Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, so weit die Satzung nichts anderes bestimmt. Sie haben das Recht an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und sind stimmberechtigt. Sie sind berechtigt, Anträge zur Beschlußfassung an den Punkten der Tagesordnung durch die Mitgliederversammlung zu stellen. Diese Anträge sind mit Begründung schriftlich beim Vorsitzenden - spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung - einzureichen. § 7 Mitgliedsbeitrag Für die Zeit der Mitgliedschaft ist von jedem Mitglied ein Beitrag entsprechend der
jeweils gültigen Beitragsordnung zu entrichten, über die die ordentliche
Mitgliederversammlung bestimmt. |